Bei Bedarf erstellen wir gerne eineSpendenbescheinigung zum Ende des
Jahres, wenn:
- eure Adresse und Spende im Betreff der Überweisung steht
- der Betrag über 300€
liegt. So definiert es das Internet: 1. Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein
Überweisungsbeleg genügt. Sie müssen die Belege über Ihre getätigten Spenden nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert. 2. Spenden bis 300€ kannst du besonders unkompliziert von der Steuer absetzen. Hier reicht ein sogenannter „vereinfachter
Nachweis“, zum Beispiel der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking.
Solltet ihr eure Bescheinigung eher brauchen, schickt uns eine E-Mail oder
ruft uns an.
Wir kümmern uns gerne.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.
Zuwendungen sind steuerabzugsfähig.
Steuernummer ist 121/5789/5190 VST